Der Luckauer Trink- und Abwasserzweckverband (TAZV) will nach dem Altanschließerurteil mögliche Staatshaftungsansprüche gegenüber dem Land einklagen. Das hat die TAZV-Verbandsversammlung unlängst in Dahme beschlossen.
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…