Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Pressemappe]
Berlin (ots) – Selbst wer vom Eigentümer eine offizielle Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung erhält, der hat damit noch keinen Freibrief für jegliche ihm vorschwebende Art der Untervermietung. In der Regel sind damit nämlich längerfristige … Lesen Sie hier weiter…