Das erlassene Abkochgebot für den Verzehr von Trinkwasser und die Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit dem Trinkwasser sind seit dem 3. November 17:00 Uhr im Gebiet von Königs Wusterhausen und Mittenwalde durch das Gesundheitsamt weitestgehend aufgehoben worden.
Die umfangreichen Arbeiten des MAWV und der Betriebsgesellschaft DNWAB zeigen nunmehr Erfolge. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers mehr festgestellt worden.
Das Gesundheitsamt für den Landkreis Dahme-Spreewald hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben. Die entsprechenden Haushalte werden über die Aufhebung des Abkochgebotes durch Informationsschreiben des MAWV (Briefkasteneinwürfe) informiert.
Nur in einem Gebiet, in welchem auch die Ursache der Verkeimung vermutet wird, bleibt das Abkochgebot weiter uneingeschränkt bestehen. Dieses Gebiet umfasst die Straßenzüge Luckenwalder Straße gerade 2 – 24 und ab 26 – 68, die Goethestraße 1 – 10, die Schillerstraße, sowie die Wiesenstraße.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAWV unter www.mawv.de. Die täglichen Einsatzbesprechungen des MAWV werden fortgesetzt, die nächste Festlegungsrunde mit dem Gesundheitsamt des Landkreises findet am Donnerstag statt.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald