Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz überträgt seine Aufgaben als Familienkasse dem Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg. Bisher war er nach dem Einkommenssteuergesetz zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes für Bedienstete verpflichtet.
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…