Nach den Gerichtsbeschlüssen zu den Abwasseraltanschließern ist im Trink- und Abwasserzweckverband (TAZV) Luckau eine schnelle Rückzahlung von womöglich zu Unrecht gezahlten Beiträgen nicht in Sicht. Bei der künftigen Finanzierung stehen die Zeichen auf Beibehaltung des Splittings aus Beiträgen und Gebühren.
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