() Für die Wahl der Ortsbeiräte im Rahmen der Kommunalwahl am 26. Mai können Wählerinnen und Wähler drei Stimmen vergeben und nicht, wie gestern irrtümlich berichtet, eine Stimme. Damit können die Wahlberechtigten auf den Stimmzetteln für den Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte jeweils drei Kreuze setzen.
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