Ein Eilverfahren reicht den Richtern des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht aus, um den Kohleabbau im Tagebau Jänschwalde zu stoppen und die gesamte Planung der Bergbaufolgelandschaft in der Region um die Grube zu kippen. Das hat weitreichende Folgen.
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…