Während der Corona-Jahre wurde den Gastronomen in Cottbus die Terrassengebühr erlassen. Danach wurde die Abgabe verdoppelt – mit dem Segen des Stadtparlaments. Kann das korrigiert werden? Und was bedeutet das für die Preise beim auswärts Essen?
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…