Mit großer Mehrheit haben die Kreistagsabgeordneten eine neue Satzung beschlossen, die den Übergang von Geflüchteten aus Heimen in eigene Wohnungen regeln soll. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wechseln sie in andere Behörden-Zuständigkeiten und müssen damit – eigentlich – ihr bisheriges Übergangswohnheim verlassen.
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