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Neue Verjährungsfrist für Altanschließer gefordert

19. Juni 2013

Rechtssicherheit und die Einführung einer üblichen Verjährungsfrist von vier Jahren für Alt- und Neuanschließer: Das sind die zentralen Forderungen, die am Dienstagabend in Lubolz auf einer vom Bürgerverein „wir-von-hier“ durchgeführten Podiumsdiskussion. Das Thema lautete „Änderung des Kommunalabgabegesetzes Brandenburg – kann sich Brandenburg Rechtsstaatlichkeit leisten“.

Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…

Kategorie: Lübben

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