Rechtssicherheit und die Einführung einer üblichen Verjährungsfrist von vier Jahren für Alt- und Neuanschließer: Das sind die zentralen Forderungen, die am Dienstagabend in Lubolz auf einer vom Bürgerverein „wir-von-hier“ durchgeführten Podiumsdiskussion. Das Thema lautete „Änderung des Kommunalabgabegesetzes Brandenburg – kann sich Brandenburg Rechtsstaatlichkeit leisten“.
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