Das Urteil gegen einen Vater, der in Lübbenau seine Töchter sexuell missbraucht haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft Cottbus nun doch nicht mehr angefochten. Weil keine Verfahrensfehler im nun auch schriftlich verfassten Urteil gefunden worden seien, habe sie ihre Revision wieder zurückgezogen.
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