Warnung vor Wildunfällen im Landkreis Dahme-Spreewald
Von Ende Juli bis Mitte August dauert die Paarungszeit des Rehwildes, dann ist zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Rehwild auf den Straßen zu rechnen, auch außerhalb von Waldgebieten. Im September beginnt die Paarungszeit des Rotwildes, das dann ebenfalls aktiver wird und häufiger die Straßen überquert.
„Autofahrer sollten jetzt besondere Vorsicht walten lassen“, mahnt Norbert Hill von der unteren Jagdbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald. Wälder und ländliche Gebiete gehören zu den typischen Wildwechselbereichen. Besonders gefährdete Straßenabschnitte seien daher durch Wildwechselschilder gekennzeichnet. „Autofahrer sollten diese Schilder ernst nehmen, ihre Fahrgeschwindigkeit deutlich verringern und vor allem vorausschauend fahren“, sagt Hill. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h könne ein Reh mit dem Aufprallgewicht von einer halben Tonne auf das Fahrzeug wirken. Wer anstatt 100 km/h nur mit 70 km/h fahre, reduziere seinen Bremsweg bei trockener Straße schon fast um die Hälfte, erläutert er. „Das sind wertvolle Bremsmeter, denn wenn es kracht, dann meist gewaltig“.
Erscheint ein Tier am Straßenrand gelte der Grundsatz „Wild kommt selten allein“. Oft folgen der Ricke ein Rehbock oder die Rehkitze. Auch Wildschweine und Hirsche seien oftmals in Familienverbänden unterwegs. „Jetzt heißt es mit Rücksicht auf den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr die Fahrspur zu halten, abzubremsen, evtl. zu hupen und von Fern- auf Abblendlicht umzuschalten, damit die Tiere nicht die Orientierung verlieren. Riskante Ausweichmanöver enden häufig im Straßengraben oder am Baum und gefährden nicht nur die Fahrzeuginsassen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer“, erklärt der Fachmann und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Wildunfall.
Kommt es zu einem Wildunfall, müssen die Warnblinklichter eingeschaltet, das Warndreieck aufgestellt, gegebenenfalls Verletzte versorgt und die Polizei verständigt werden. Diese informiert den örtlichen Jäger, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellen kann. Das Aneignen des Wildes stehe ausschließlich dem örtlichen Jäger zu, betont Hill. Keinesfalls sollte man selbst an verletztes Wild herantreten, da dieses teilweise panisch flüchtend oder sogar aggressiv reagieren kann und somit eine erhebliche Gefahr darstelle. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, sei die Polizei zu informieren. In solchen Fällen müsse der Jäger aus Gründen des Tierschutzes das verletzte Tier suchen und es gegebenenfalls von seinen Schmerzen erlösen.
Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Dahme-Spreewald rund 1.000 Wildunfälle gemeldet, dazu kommt eine vermutlich hohe Dunkelziffer nicht registrierter Wildunfälle. Die Anzahl der regionalen Wildunfälle nahm in den letzten vier Jahren zu.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald