Das Urteil gegen einen Vater, der in Lübbenau seine drei damals minderjährigen Töchter sexuell missbraucht haben soll, wird nun von der obersten Strafverfolgungsbehörde in Deutschland überprüft. Dem Generalbundesanwalt in Leipzig liegen seit Mitte August die Akten des Urteils vom Landgericht Cottbus vor, teilt die Cottbuser Oberstaatsanwältin Petra Hertwig auf Anfrage mit.
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