Aktuelle Information des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Dahme-Spreewald wird ab sofort aufgehoben. Das hat der amtliche Tierarzt DVM Dr. Gunter Höfke am 27. Januar 2015 bekanntgegeben.
Damit ist die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald vom 26. November 2014 zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Aufstallungspflicht für Geflügel in bestimmten Risikogebieten des Landkreises Dahme-Spreewald ist damit außer Kraft gesetzt.
Alle Geflügelhalter werden nochmals auf die Pflicht zur Anmeldung ihrer Haltung beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstraße 51, 15907 Lübben, hingewiesen.
Ausdrücklich wird im Falle der Haltung von Geflügel empfohlen, auch weiterhin auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt insbesondere, dass der Personenverkehr in Geflügelhaltungen auf das Notwendigste zu beschränken ist, dass vor und nach dem Betreten der Tierhaltungen die Kleidung zu wechseln ist und dass geeignete Desinfektionsmaßnahmen anzuwenden sind.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald