Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Pressemappe]
Berlin (ots) – Ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, betätigt sich damit im Regelfalle noch nicht gewerblich. Das hat das höchste zuständige Gericht nach Auskunft des … Lesen Sie hier weiter…