Beim Strafmaß sind Staatsanwaltschaft, Gericht und Rechtsbeistand selten einer Meinung. Anders im Falle einer Senftenberger Wiederholungstäterin und Drogenkonsumentin. Sie wird für ihre jüngsten Straftaten, zwei Ladendiebstähle, zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
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