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Neue Regelung für Trichinenuntersuchungen

9. Oktober 2015

Änderungen bei Hausschlachtung von Schweinen – Trichinenuntersuchung nur noch im Labor

Aufgrund einer geänderten EU-Gesetzgebung ist die Trichinenuntersuchung bei Hausschlachtungen von Schweinen nicht mehr erlaubt. Die Änderungen, die sich daraus für alle Hausschlachtenden ergeben, werden ab dem 1. November 2015 wirksam. Im Landkreis Dahme-Spreewald finden jährlich ca. 1.000 Hausschlachtungen statt.

Da der überwiegende Teil der Hausschlachtungen an Freitagen und Sonnabenden stattfindet, bietet das Veterinäramt des Landkreises fortan in den kalten Monaten die Untersuchung auf Trichinen im Labor in der Hauptstraße 51 in Lübben auch am Sonnabend an. Entsprechende Absprachen mit den amtlich beauftragten Tierärzten und Fachassistenten, die vor Ort die Fleischschau durchführen, wurden bereits getroffen.

Ab 31. August 2015 ist auch für Hausschlachtungen nur noch die Trichinenuntersuchung durch die Verdauungsmethode im Labor gesetzlich erlaubt. Aus diesem Grunde werden die Untersuchungszeiten ab dem 01. November 2015 ausgeweitet.

Die Laboruntersuchung macht folgende Änderungen zum Ablauf erforderlich:

1. rechtzeitige Anmeldung der Hausschlachtung (eine Woche vorher)
– beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft per Telefon
(03546-201613 oder veterinaeramt@dahme-spreewald.de) und
– dem Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

2. Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme wie
bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und
Quittung (mit Adresse und Telefonnummer des Hausschlachtenden)

3. Verbringung der Muskelprobe und des Quittungsbeleges zum Amt für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstr. 51, 15907 Lübben durch
den Hausschlachtenden oder einen von diesen Beauftragten

4. Entgegennahme der Probe im Amt, Untersuchung und Dokumentation der
Trichinenfreiheit zum Freigabezeitpunkt

Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald

Kategorie: Landkreis Dahme-Spreewald, Verbraucher-Tipps

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