Regeln gelten auch im ruhenden Verkehr
Zum Artikel in der Lokal-Rundschau „Die Cottbuser ist Verwarngeld frei“ schreibt Manfred Kanter: (…) Die noch wenigen sich verkehrsgerecht verhaltenden Verkehrsteilnehmer wurden durch die im Beitrag gemachten Aussagen weiter verunsichert. Mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 325 / 326 wurde die Cottbuser Straße in Calau als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.
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