Das Urteil ist ein Paukenschlag gewesen: Nach jahrelangen Gerichtsverfahren erklärte das Bundesverfassungsgericht im Dezember die rückwirkende Erhebung von Anschlussbeiträgen im Brandenburger Kommunalabgabengesetz für verfassungswidrig. Nun berieten Altanschließer in Lübben darüber, wie es weitergeht.
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