Die Stadt Lübben hat es versäumt, rechtzeitig das Ankaufsrecht für das Rathaus auszuüben – und so hat sich der Leasingvertrag automatisch um eine zweite Mietperiode verlängert. Für die weiter bestehende Zinsbelastung, den Verwaltungsaufwand und weitere Aufwendungen ist ein finanzieller Schaden von etwa 75 000 Euro von der Verwaltung errechnet worden.
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