Die Lübbener Stadtverordnetenversammlung hat mehrheitlich einer Vorlage der Fraktion CDU/Grüne zur Verrechnung des Bilanzverlustes der Wohnungsbaugesellschaft (LWG) zum 31. Dezember 2014 mit einer Sonderrücklage nach Paragraf 27 D-Markbilanzgesetz zugestimmt.
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