Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Landkreis Dahme-Spreewald eine ab heute geltende Verfügung erlassen. Demnach darf Geflügel in den nachfolgenden Gebieten nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden: Stadt Luckau: nur Egsdorf, Freesdorf und Görlsdorf mit Frankendorf und Garrenchen; Stadt Lübben: nur Radensdorf; Amt Lieberose/Oberspreewald: nur Alt Zauche – Wußwerk mit Burglehn, Stadt Lieberose mit Behlow, Blasdorf, Hollbrunn und Münchhofe sowie Briesensee.
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