Die TKS-Falle, aus der sich die Stadt Lübben derzeit mühsam herauswindet, droht nun auch dem Landkreis Dahme-Spreewald und seiner Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG). Weil die Tochtergesellschaft des Kreises Ausgleichszahlungen beanspruchte, besteht die Gefahr, dass dies nach EU-Recht als verbotene staatliche Beihilfe gelten könnte – wenn, so die EU-Argumentation, damit der private Wettbewerb verzerrt würde.
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