Lebenslänglich – so lautet das Urteil des Landgerichts zum Mordfall Martin M. in Cottbus. Doch damit wollen sich die beiden Verurteilten nicht abfinden. Beide haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Wie könnte eine Revision begründet werden?
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…