Knapp drei Monate hatte sich ein 60-jähriger Hartz-IV-Empfänger im Ausland aufgehalten und trotzdem weiter Leistungen bezogen. Von seiner Reise informierte er das Jobcenter zunächst nicht. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht Lübben wegen Betrugs.
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…