Aus Sicht des Angeklagten sollte es ein Denkzettel sein, den er seinem Mitgefangenen in der JVA Luckau-Duben verpassen wollte – für wiederkehrende rassistische Beleidigungen. Die Sicht des Gerichts in Cottbus ist eine andere.
Den kompletten Artikel lesen Sie bitte weiter auf LR-Online.de…