Bei einem Umzug kommt es auf jeden Meter an, um nicht mühsam Kisten und Hausrat zu schleppen. Je nach Stadt und Straße ist ein Parkplatz direkt vor dem Haus nicht garantiert. Mit einer rechtzeitigen Planung ist es jedoch möglich, ein Haltverbot für den Umzugstag einzurichten und sich so ein oder mehrere Parkplätze zu sichern. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und was Sie bei der Beantragung beachten sollten.
Was ist grundsätzlich zu beachten?
Für das temporäre Halteverbot ist die Stadt oder Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Hier kann ich ein Halteverbot beantragen und die offizielle Genehmigung einholen, die für das Schild notwendig ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen, am besten sobald Ihr Umzugstermin klar ist. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, zwischen einem einfachen oder doppelseitigen Halteverbot zu wählen. Machen Sie dies von der Größe der Straße und dem vermuteten Raumbedarf von ein oder mehr Umzugsfahrzeugen abhängig.
Auch beim Aufstellen der Schilder sind Fristen zu beachten, die Sie Ihrer jeweiligen Gemeindeordnung entnehmen. Gängige Fristen sind zwei bis vier Tage vor dem Umzugstag, damit sich Anwohner rund um Ihren neuen Wohnsitz auf das Ereignis einstellen können. Um den Zeitpunkt der Aufstellung festzuhalten, erstellen Sie ein einfaches und kleines Protokoll.
Was kostet die Beantragung?
Das Aufstellen der Schilder ist mit einer Gebühr verbunden, die im Vergleich zu Ihren weiteren Umzugskosten jedoch gering ausfällt. Im Regelfall zahlen Sie nicht mehr als einen kleinen zweistelligen Eurobetrag, die genaue Gebühr hängt von Ihrer Stadt oder Gemeinde ab.
Der Vorteil: In der Gebühr sind bereits alle Kosten enthalten, von den Formalitäten bis zur Bereitstellung der benötigten Verbotsschilder. Diese können Sie nach Entrichtung der Gebühr an der jeweiligen Ausgabestelle Ihrer Gemeinde abholen. Haben Sie alle Fristen eingehalten und blockieren dennoch Fahrzeuge den gesicherten Bereich, können Sie diese am Umzugstag abschleppen lassen. Der Verkehrssünder muss ein Bußgeld wie beim permanenten Halteverbot zahlen.
Gibt es ein Anrecht auf das Halteverbot beim Umzug?
In den meisten Fällen ist es kein Problem, ein Halteverbot zum gewünschten Zeitpunkt einzurichten und sich den Umzug zu erleichtern. Es gibt allerdings kein Anrecht darauf, dies bei jedem Umzug zu machen. Beispielsweise kann Ihre Stadt oder Gemeinde ein berechtigtes Interesse haben, einen bestimmten Bereich nicht durch ein Halteverbot zu sperren. Dies gilt besonders, wenn hiermit ein Eingriff in den Straßenverkehr stattfände, der nicht im Verhältnis zu Ihrem Einzelinteresse steht.
Umgekehrt ist es auch nicht zulässig, sich ein eigenständiges Verbotsschild zu basteln. Einfach mit wenigen Aufstellern und Pappschildern Parkplätze zu sperren, hat keine rechtliche Bewandtnis und darf von anderen Verkehrsteilnehmern ignoriert werden. Greifen Sie hiermit sogar ernsthaft in den Straßenverkehr ein, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit dar, die richtig teuer werden kann.
Kleines Geld für einen großen Nutzen
Wenn Sie bei Ihrer Investition in Haus oder Wohnung rund um Ihren Umzug Geld in die Hand nehmen, sollten Ihnen die wenigen Euro für eine Halteverbotszone nicht zu teuer sein. Die Beantragung ist formal einfach und bei vielen Gemeinde mittlerweile online möglich. Nach einer Zahlung der Gebühr und der Abholung der offiziellen Schilder können Sie etwas entspannter auf den anstehenden Umzug schauen. Bei Fragen rund um das Thema Halteverbot beim Umzug steht Ihnen gerne Ihre Gemeinde zur Seite.
