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Zwei Jahre keine Gebühren für Händler und Gastronomen

29. Mai 2020

Lübben erhebt für zwei Jahre keine Sondernutzungsgebühr für Händler und Gastronomen, die Tische und Stühle im Gehwegbereich der Stadt aufstellen. Eine Genehmigungspflicht bleibt jedoch bestehen.

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Kategorie: Lübben

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